Für Kultur, Bildung und Begegnung

Förderung ländlicher Räume durch Programme der Bundesländer und des Bundes

Grundsätzlich unterscheidet sich die Kulturförderung im städtischen oder ländlichen Umfeld nicht voneinander. Förderprogramme zielen in der Regel auf Investitionen oder kulturelle Angebote, ohne auf den jeweiligen Standort der Kultureinrichtung Bezug zu nehmen. Einige Bundesländer und der Bund haben jedoch in den vergangenen Jahren auf die Besonderheiten ländlicher Räume mit spezifischen Kulturförderprogrammen reagiert, wobei es sich bei den zu Fördernden meist nicht explizit um soziokulturelle Einrichtungen handelt. Die hier vorgestellten Programme betreffen nicht die Sonderprogramme, die im Rahmen der Corona-Pandemie aufgelegt wurden
April 21
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Landesförderprogramme

Nordrhein-Westfalen

Programm „Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“

Das Land Nordrhein-Westfalen wendet sich mit seinem Programm “Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ nicht explizit nur an soziokulturelle Einrichtungen, sondern generell an kulturell geprägte Einrichtungen, die sich durch Öffnung und Vernetzung bzw. Bündelung von kulturellen Angeboten wie auch Angeboten der Bildung und Begegnung als Ankerpunkt für kulturelle Vielfalt, als ein Beitrag der Kultur zu Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, zur Schaffung von gleichwertigen Lebensverhältnissen und zur Stärkung von Identität verstehen. Sie sollen dabei die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum sichern und erweitern und dabei Haupt-und ehrenamtliche Aktivitäten gleichermaßen einbinden. Für den Förderzeitraum von 2021 bis 2023 werden insgesamt rund zehn Millionen Euro zur Verfügung gestellt, pro Projekt bis zu 450 000 Euro.

Förderprogramm „Regionale Kulturpolitik“


Ein weiteres nordrhein-westfälisches Spezifikum für die Unterstützung auch der ländlichen Kulturarbeit ist das seit über 20 Jahren bestehende Förderprogramm “Regionale Kulturpolitik“. Ziel dieses Programm ist es, die regionale Vernetzung im Kulturbereich zu fördern, um die Kulturentwicklung insgesamt zu stärken, Kultur in der Spitze und in der Breite zu fördern und den Menschen vor Ort nahe zu bringen, kulturelle Teilhabe zu gewährleisten und die Wahrnehmung von Kunst und Kultur in den Regionen zu erhöhen. Zur Umsetzung dieses Förderprogramms ist das Land in zehn Kulturregionen (Aachen, bergisches Land, Hellweg, Münsterland, Niederrhein, Ostwestfalen-Lippe, Rheinschiene, Ruhrgebiet, Sauerland, Süd Westfalen) aufgeteilt, die jeweils von einer Koordinierungsstelle betreut werden. Mehr Infos hier.


Baden-Württemberg

Förderprogramm „FreiRäume“

Auch das Land Baden-Württemberg hat für den ländlichen Raum ein besonderes Förderprogramm mit dem Titel “FreiRäume – Orte der Begegnung über Kunst und Kultur im ländlichen Raum“ aufgelegt. Kommunen, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen werden über das Förderprogramm unterstützt, innovative Projekte zu entwickeln, die Wertevermittlung im ländlichen Raum stärken, leer stehende Gebäude durch künstlerische und soziokulturelle Nutzungen im ländlichen Raum zu stärken, leer stehende Gebäude durch künstlerische und soziokulturelle Nutzungen wiederzubeleben, Kultureinrichtungen zu Begegnungsorten weiterzuentwickeln und Musik an außergewöhnliche Orte zu bringen.

Pilotprojekt „Regionalmanager/innen Kultur“


Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg seit Ende des letzten Jahres das vom Land und vom Bund finanzierte Pilotprojekt „Regionalmanager/innen Kultur“. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches Förderprogramm für Kultureinrichtungen vor Ort, sondern in fünf Landkreisen und in einer Region sollen professionelle Ansprechpartnerinnen und Impulsgeberinnen für die regionale Kulturarbeit etabliert werden, die die Akteure vor Ort vernetzen, beraten, qualifizieren und auch die engagierten Kulturschaffenden im Ehrenamt unterstützen.


Niedersachsen

Programm „Große Strukturförderung“

In Niedersachsen stehen für die Förderung der soziokulturellen Arbeit – nicht nur, aber vorwiegend für
ländliche Räume – zwei Formate zur Verfügung. Die „große Strukturförderung“ unterstützt soziokulturelle Vereine, die sich klare Ziele der Veränderung gesetzt haben. Auf der einen Seite kann das die Unterstützung einer Einrichtung sein, die sich im Aufbau befindet und ihre Strukturen in konzeptioneller, praktischer und wirtschaftlicher Hinsicht erst noch herausbilden muss, oder aber eine Einrichtung wird in besonderen Entwicklungsphasen unterstützt. Das können neue Arbeitsfelder, bauliche Erweiterungen mit Ausdehnung des laufenden Betriebs, ein Umzug in neue Räumlichkeiten oder erhebliche personelle Veränderungen (zum Beispiel Generationenwechsel) sein. Antragsteller müssen für diese Förderung ein Entwicklungskonzept für den beantragten Zeitraum (in der Regel 3 Jahre) vorlegen, das erwarten lässt, dass die Einrichtung nach Auslaufen der Förderung inhaltlich und finanziell gestärkt aus diesem Prozess hervorgegangen ist. Die Antragstellerinnen werden bei ihrem Entwicklungsprozess von den Regionalberaterinnen des Landesverbandes Niedersachsen begleitet. Der Förderbetrag bewegt sich bei diesem Format in der Regel zwischen 15.000 und 30.000 € pro Jahr.

Programm „Kleine Strukturförderung“

Das zweite Förderformat stellt die „Kleine Strukturförderung“ dar. Sie wird fast ausschließlich für Einrichtungen in ländlichen Räumen eingesetzt und zielt auf Einrichtungen oder Vereine, die kontinuierlich soziokulturell arbeiten, dies ganz überwiegend ehrenamtlich leisten und die Förderung zur Stabilisierung ihrer Strukturen einsetzen. Als Beispiele seien hier die Finanzierung eines Minijobs
genannt oder Ausgaben, die in anderer Weise ermöglichen, dass die Akteure ihre Tatkraft nutzbringend für die Kulturarbeit einsetzen können. Bei der „Kleinen Strukturförderung“ ist es nicht erforderlich, ein Entwicklungskonzept vorzulegen, es muss nur nachgewiesen werden, dass bisher schon kontinuierlich soziokulturell gearbeitet wird. Der Förderbetrag bei diesem Programm beträgt 9999 Euro.


Hessen


Programm „LandKulturPerlen“


Das Programm „LandKulturPerlen“ widmet sich der kulturellen Bildung in ländlichen Räumen in Hessen.
Es verfolgt allgemein das Ziel, bestehende Kulturarbeit sichtbar zu machen, Akteure in der Kulturarbeit in ländlichen Räumen zu vernetzen und Impulse für gemeinsame kulturelle Bildungsarbeit zu geben. Einen Antrag können sowohl Körperschaften wie Vereine oder Verbände, aber auch öffentliche Institutionen und Privatpersonen stellen, die ein Projekt in den jeweils aktuellen Fokuslandkreisen realisieren möchten. Das heißt, es werden alternierend unterschiedliche Landkreise benannt, aus denen Anträge gestellt werden können. „LandKulturPerlen“ will die aktive Mitgestaltung des kulturellen Lebens vor Ort fördern, dabei integrativ wirken und künstlerische Prozesse anstoßen.


Bundesförderprogramme

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Programm „LandKULTUR“


Bei den vorgenannten Fördermaßnahmen für ländliche Räume handelt es sich jeweils um Programme der
entsprechenden Kulturministerien der Länder. Dass auch andere Ansätze und damit Fördermöglichkeiten für Kulturarbeit denkbar sind, hat das BMEL mit seinem Programm „LandKULTUR“ zur Förderung innovativer Projekte gezeigt, das 2017 ausgelobt wurde. Gesucht wurden modellhafte Ideen. Von über 900 eingereichten Projektskizzen – viel mehr, als erwartet worden waren – wurden 260 Projekte
ausgewählt, die seit Herbst 2019 über einen Projektzeitraum von bis zu drei Jahren ihre Vorstellungen umsetzen können. Die geplante Auswertung dieser Projekte soll Anregungen geben, wie innovative Kulturarbeit in ländlichen Räumen gestaltet werden kann. „LandKULTUR“ ist Teil des „Bundesprogramms Ländliche Entwicklung“ des BMEL.

Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE)

Mit dem „Bundesprogramms Ländliche Entwicklung“ (BULE) konzentriert sich das BMEL auf die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen. In enger Zusammenarbeit mit Akteur*innen, Vereinen und Initiativen vor Ort entstehen Konzepte, die ein gutes Leben und Arbeiten auf dem Land befördern. Durch die Einbindung der Menschen vor Ort, mit ihrer Expertise und ihrem Erfahrungsschatz, entstehen
wertvolle Synergieeffekte, die zum erfolgreichen Gelingen von Projekten beitragen. Ziel des Programms ist, einen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land zu leisten und dadurch das Lebensumfeld für die Menschen attraktiver zu machen.

Mit BULE-Mitteln wurde auch das Projekt „LAND INTAKT – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ gefördert, das durch den Bundesverband Soziokultur umgesetzt wird.

Georg Halupczok

ist Kulturberater und Mitglied im Vorstand des Bundesverband Soziokultur e. V.